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Unwetterwarnung

Aktuelle Unwetterwarnungen für Österreich

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Pegelstand Schwechat

BÜRGERSERVICE

Notrufnummern

Bei jedem Notruf, egal welche Notrufnummer Sie gewählt haben geben Sie die folgenden Daten an:

WER ruft an? Geben Sie auch an wo Sie zurückgerufen werden können!

WAS ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Sind Menschen oder Tiere in Gefahr? Was brennt?

WO ist das Schadensereignis? Ort, Strasse oder Gasse, Hausnummer, Name des Besitzers sofern

bekannt. Bei Autobahnen und Schnellstrassen auch die Nummer (z. B. A21, S4), den Baukilometer

(alle 500 m an einer kleinen blauen Tafel ablesbar) und die Richtungsfahrbahn angeben.

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Maßnahmen bei Sturm

Informieren Sie sich über den Link auf unserer Homepage der Unwetterzentrale ob Warnungen ausgegeben wurden! VERHALTEN DER BEVÖLKERUNG VOR DEM STURM: Schließen Sie alle Türen, Fenster, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln und rollen Sie Markisen auf Bringen Sie im Freien stehende Gegenstände in das Haus und stellen Sie Ihr Auto - wenn möglich - in die Garage Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit, oder besser unterbrechen Sie Ihre Fahrt und suchen einen geschützten Bereich auf Stellen Sie Ihr Auto nicht unter Bäume oder unmittelbar unter Häuser ab ... WÄHREND DES STURMS: Verlassen Sie auf keinen Fall Ihre schützenden Räumlichkeiten, da die Gefahr von herabfallenden Ziegeln, Ästen, umstürzenden Bäumen etc. gegeben ist Nehmen Sie während des Sturmes keine Sicherungsarbeiten im Freien vor Bei einem eingetretenen Schadensereignis rufen Sie über Notruf Feuerwehr (122) / Polizei (133) ... NACH DEM STURM: Bei Ausfall des Telefones können Sie aktuelle Informationen betreffend die allgemeine Lage über den Hörfunk entnehmen Am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen dürfen Sie sich auf keinen Fall nähern, wobei der Mindestabstand 10 m beträgt Bei Stromausfall können Sie auch Informationen über das Autoradio einholen. Überprüfen Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung auf Sturmschäden. _________________________________________________________________________________________________

Verhalten im Brandfall

1. RUHE BEWAHREN! 2. ALAMIEREN! Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 122 3. RETTEN! Retten Sie gefährdete Personen aus den Gefahrenbereichen, vergessen Sie jedoch nicht auf Ihre eigene Sicherheit! Versuchen Sie die Türen zwischen Ihnen und dem Brandraum zu schließen! Sollten Sie eingeschlossen sein machen Sie sich am Fenster den Hilfskräften bemerkbar! Verlassen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Fluchtwege! Benutzen Sie niemals die Aufzüge dazu! Warnen Sie die anderen Personen vor den Gefahren! 4. LÖSCHEN! Versuchen Sie Kleinbrände bzw. Entstehungsbrände mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher, Gartenschlauch, ...) zu bekämpfen! In Brand geratene Kleidung löschen Sie indem Sie den Brand mittels Decken oder Jacken (Achtung: keine Kunststoffmaterialien verwenden!) ersticken! Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr und weisen Sie den Einsatzleiter ein! Geben Sie ihm besondere Gefahren (Gasflaschen, Lager mit brennbaren Stoffen,...) bekannt! Helfen Sie den Einsatzkräften mit Ihren Orts- und Personenkenntnissen! _________________________________________________________________________________________________

Verhalten bei einem Verkehrsunfall

REGEL 1 - SOFORT ANHALTEN Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt! REGEL 2 - UNFALLORT SICHERN Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. Bei einem geringfügigen Unfall unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden. REGEL 3 - ERSTE HILFE Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten. Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. REGEL 4 - NOTFALLMELDUNG Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten: - Wer meldet den Unfall? (Name) - Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen) - Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen) REGEL 5 - UNFALLBERICHT FERTIGEN / BEWEISE SICHERN / POLIZEI RUFEN Zunächst sollte ein Unfallbericht erstellt und Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Photos machen. Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden. REGEL 6 - KEIN SCHULDANERKENNTNIS ABGEBEN / AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben. _________________________________________________________________________________________________

Sirenensignale im Katastrophenfall

Klicken, um Bild zu vergößern. _________________________________________________________________________________________________

Wespen, Bienen, Hornissen,....

Wespen, Bienen und Hornissen können in der warmen Jahreszeit oft zum Problem werden. Wenn die Tiere ihre Bauten in der Nähe von Eingängen oder auf Spielplätzen situieren sind oftmals Kinder gefährdet. In solchen Fällen hilft Ihnen die Feuerwehr Heiligenkreuz weiter. Wir sind bemüht diese Bauten für Sie zu entfernen.
Feuerwehr 122 Rettung 144 Polizei 133 Euronotruf 112
GEGRÜNDET 1876 FREIWILLIGE FEUERWEHR HEILIGENKREUZ IM WIENERWALD
© FF-Heiligenkreuz 2024

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Notrufnummern

Bei

jedem

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egal

welche

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Sie

gewählt haben geben Sie die folgenden Daten an:

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ruft

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Geben

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auch

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wo

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zurückgerufen

werden können!

WAS

ist

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Wie

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Verletzte

gibt

es?

Sind

Menschen oder Tiere in Gefahr? Was brennt?

WO

ist

das

Schadensereignis?

Ort,

Strasse

oder

Gasse,

Hausnummer,

Name

des

Besitzers

sofern

bekannt.

Bei

Autobahnen

und

Schnellstrassen

auch

die

Nummer

(z.

B.

A21,

S4),

den

Baukilometer

(alle

500

m

an

einer

kleinen

blauen

Tafel

ablesbar)

und

die

Richtungsfahrbahn angeben.

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Maßnahmen bei Sturm

Informieren Sie sich über den Link auf unserer Homepage der Unwetterzentrale ob Warnungen ausgegeben wurden! VERHALTEN DER BEVÖLKERUNG VOR DEM STURM: Schließen Sie alle Türen, Fenster, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln und rollen Sie Markisen auf Bringen Sie im Freien stehende Gegenstände in das Haus und stellen Sie Ihr Auto - wenn möglich - in die Garage Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit, oder besser unterbrechen Sie Ihre Fahrt und suchen einen geschützten Bereich auf Stellen Sie Ihr Auto nicht unter Bäume oder unmittelbar unter Häuser ab ... WÄHREND DES STURMS: Verlassen Sie auf keinen Fall Ihre schützenden Räumlichkeiten, da die Gefahr von herabfallenden Ziegeln, Ästen, umstürzenden Bäumen etc. gegeben ist Nehmen Sie während des Sturmes keine Sicherungsarbeiten im Freien vor Bei einem eingetretenen Schadensereignis rufen Sie über Notruf Feuerwehr (122) / Polizei (133) ... NACH DEM STURM: Bei Ausfall des Telefones können Sie aktuelle Informationen betreffend die allgemeine Lage über den Hörfunk entnehmen Am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen dürfen Sie sich auf keinen Fall nähern, wobei der Mindestabstand 10 m beträgt Bei Stromausfall können Sie auch Informationen über das Autoradio einholen. Überprüfen Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung auf Sturmschäden. _______________________________________________________

Verhalten im Brandfall

1. RUHE BEWAHREN! 2. ALAMIEREN! Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 122 3. RETTEN! Retten Sie gefährdete Personen aus den Gefahrenbereichen, vergessen Sie jedoch nicht auf Ihre eigene Sicherheit! Versuchen Sie die Türen zwischen Ihnen und dem Brandraum zu schließen! Sollten Sie eingeschlossen sein machen Sie sich am Fenster den Hilfskräften bemerkbar! Verlassen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Fluchtwege! Benutzen Sie niemals die Aufzüge dazu! Warnen Sie die anderen Personen vor den Gefahren! 4. LÖSCHEN! Versuchen Sie Kleinbrände bzw. Entstehungsbrände mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher, Gartenschlauch, ...) zu bekämpfen! In Brand geratene Kleidung löschen Sie indem Sie den Brand mittels Decken oder Jacken (Achtung: keine Kunststoffmaterialien verwenden!) ersticken! Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr und weisen Sie den Einsatzleiter ein! Geben Sie ihm besondere Gefahren (Gasflaschen, Lager mit brennbaren Stoffen,...) bekannt! Helfen Sie den Einsatzkräften mit Ihren Orts- und Personenkenntnissen! _______________________________________________________

Verhalten bei einem

Verkehrsunfall

REGEL 1 - SOFORT ANHALTEN Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbewehrt! REGEL 2 - UNFALLORT SICHERN Zur Vermeidung eines weiteren Schadens, muss die Unfallstelle gesichert werden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit. Bei einem geringfügigen Unfall unverzüglich an den Straßenrand fahren, sofern dadurch nicht Unfallspuren verwischt werden. REGEL 3 - ERSTE HILFE Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten. Das Unterlassen von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann als unterlassene Hilfeleistung mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Um richtig Hilfe leisten zu können, sollte der Erste- Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. REGEL 4 - NOTFALLMELDUNG Bei einer Notfallmeldung die 3 W beachten: Wer meldet den Unfall? (Name) Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen) Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen) REGEL 5 - UNFALLBERICHT FERTIGEN / BEWEISE SICHERN / POLIZEI RUFEN Zunächst sollte ein Unfallbericht erstellt und Beweise gesichert werden. Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten und auch möglicher Unfallzeugen notieren. Nach Möglichkeit Photos machen. Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden. REGEL 6 - KEIN SCHULDANERKENNTNIS ABGEBEN / AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht vieles ganz anders aus. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben. _______________________________________________________

Sirenensignale im

Katastrophenfall

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Wespen, Bienen, Hornissen,....

Wespen, Bienen und Hornissen können in der warmen Jahreszeit oft zum Problem werden. Wenn die Tiere ihre Bauten in der Nähe von Eingängen oder auf Spielplätzen situieren sind oftmals Kinder gefährdet. In solchen Fällen hilft Ihnen die Feuerwehr Heiligenkreuz weiter. Wir sind bemüht diese Bauten für Sie zu entfernen.
Feuerwehr 122 Rettung 144 Polizei 133 Euronotruf 112
GEGRÜNDET 1876 FF- HEILIGENKREUZ IM WIENERWALD